AMEOS beantragt Genehmigung für Klinikum Friedrichshafen Zusammenschluss

Sozialministerium Baden-Württemberg prüft nach § 186a GWB geplante Übernahme zur Sicherung der Krankenhausversorgung am Bodensee

Die AMEOS Holding AG hat beim Sozialministerium Baden-Württemberg die Genehmigung für einen Zusammenschluss mit der Klinikum Friedrichshafen GmbH beantragt. Wie das Ministerium mitteilte, soll nach § 186a GWB geprüft werden, ob der geplante Erwerb zur Verbesserung der Krankenhausversorgung in der Region erforderlich ist.

Die AMEOS Holding AG plant den Erwerb des Krankenhaus-Geschäftsbetriebs der Klinikum Friedrichshafen GmbH über die AMEOS Krankenhausgesellschaft Friedrichshafen mbH. Grundlage des Verfahrens ist § 186a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Zusammenschlüsse im Krankenhausbereich einer gesonderten Prüfung unterzieht, wenn sie für die regionale Versorgungsstruktur relevant sein könnten.

Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat den Antrag veröffentlicht und damit das Prüfverfahren formal eingeleitet. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der Zusammenschluss zur Verbesserung der Krankenhausversorgung in der Region erforderlich ist und ob kartellrechtliche oder versorgungsstrukturelle Gründe dem Vorhaben entgegenstehen.

Nach dem gesetzlichen Verfahren darf über den Antrag frühestens einen Monat nach Veröffentlichung entschieden werden. In dieser Zeit prüft die zuständige Behörde Auswirkungen auf die Versorgungsqualität, die Wettbewerbsstruktur sowie die Sicherstellung der stationären Versorgung im Raum Friedrichshafen und am Bodensee.

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