Schweiz zieht enge Grenzen für KI im Gesundheitswesen

Datenschutzbeauftragter betont volle Geltung des Datenschutzrechts bei sensiblen Patientendaten

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat den Einsatz generativer Künstlicher Intelligenz (KI) im Gesundheitswesen deutlich begrenzt. Anlässlich des Datenschutztags 2026 stellte die Behörde klar, dass das geltende Datenschutzgesetz (DSG) auch für KI-gestützte Anwendungen uneingeschränkt gilt – insbesondere bei der Verarbeitung sensibler Patientendaten. Eine Lockerung der datenschutzrechtlichen Anforderungen sei nicht vorgesehen.

Damit reagiert der EDÖB auf die zunehmende Nutzung von KI-Systemen in Kliniken und Arztpraxen, etwa zur Dokumentation, Entscheidungsunterstützung oder Auswertung medizinischer Daten. Auch ohne ein eigenständiges KI-Gesetz in der Schweiz müssten alle KI-Anwendungen die bestehenden datenschutzrechtlichen Vorgaben vollständig erfüllen.

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