Kostenerstattung seitens gematik bis zu einem Betrag von 150 EUR inklusive Umsatzsteuer möglich
Störung VSD: Information zur Kostenerstattung
Die gematik bekräftigt ihre Betriebsverantwortung der zentralen Telematikinfrastruktur – unabhängig davon, dass der aufgetretene Fehler beim Wechsel des Vertrauensankers nicht durch die gematik verursacht ist. Sie erstattet Praxen die Kosten, die durch IT-Dienstleister bei der Behebung des fehlerhaften Wechsels des DNSSec-Vertrauensankers entstanden sind und die nicht bereits durch die TI-Betriebskostenpauschale abgedeckt sind.




