Berliner Kliniken bleiben auf 15 Millionen Euro jährlich sitzen
BKG kritisiert Erstattungspraxis für nicht versicherte Notfallpatienten – 86 Prozent der Anträge werden abgelehnt oder nicht bearbeitet
Berliner Krankenhäuser bleiben nach Angaben der Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) jährlich auf rund 15 Millionen Euro Behandlungskosten für Menschen ohne Krankenversicherung sitzen. Obwohl für Notfallbehandlungen grundsätzlich Erstattungsansprüche gegenüber den Bezirken bestehen, scheitert die Refinanzierung laut BKG häufig an bürokratischen Hürden und stockenden Verfahren. Der Verband fordert deshalb ein zentrales Behördenpostfach und eine pauschale Erstattung von mindestens 60 bis 70 Prozent der Behandlungskosten.
Die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) kritisiert erhebliche Probleme bei der Erstattung von Behandlungskosten für nicht krankenversicherte Patienten. Nach Angaben des Verbandes entstehen den Berliner Krankenhäusern dadurch jährlich ungedeckte Kosten von rund 15 Millionen Euro.
Betroffen sind insbesondere Notfallbehandlungen von Menschen ohne Krankenversicherung. Krankenhäuser übernehmen dabei unabhängig von Versicherungsstatus, Aufenthaltsstatus oder sozialer Lage die notwendige medizinische Versorgung.
Grundsätzlich können für diese Behandlungen Erstattungsansprüche nach den Notfallregelungen des SGB XII beziehungsweise des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) bestehen. Nach Darstellung der BKG werden entsprechende Anträge jedoch in einem erheblichen Umfang abgelehnt oder nicht weiterbearbeitet.
86 Prozent der Erstattungsanträge ohne Erfolg
Wie groß das Problem ist, zeigt nach Angaben der BKG eine Erhebung aus dem Jahr 2023 unter 17 Berliner Krankenhäusern.
Demnach wurden 86 Prozent der Anträge auf Kostenerstattung nach § 25 SGB XII beziehungsweise § 6a AsylbLG abgelehnt oder nicht bearbeitet.
Ein wesentlicher Streitpunkt sind laut Krankenhausgesellschaft die geforderten Nachweise. Nach einer Notfallbehandlung stellt der Sozialdienst des Krankenhauses einen Antrag beim zuständigen Sozialamt. Dabei würden von den Kliniken unter anderem Nachweise zur Identität oder Bedürftigkeit des Patienten verlangt. Die BKG kritisiert, dass Krankenhäuser diese Informationen teilweise kaum beschaffen könnten und die Behörden selbst über weitergehende Ermittlungsmöglichkeiten verfügten. Bleibt der Antrag erfolglos, verbleiben die entstandenen Behandlungskosten beim Krankenhaus.
Besonders hohe Belastungen können bei längeren stationären Aufenthalten entstehen. Die BKG verweist beispielhaft auf vier Berliner Kliniken, in denen 2024 insgesamt 1.107 Personen durch Betreuungsgerichte untergebracht wurden. Davon seien 111 Personen und damit rund zehn Prozent nicht krankenversichert gewesen.
Bei einer durchschnittlichen Verweildauer von 23 Tagen seien dabei in einzelnen Fällen bis zu 30.000 Euro unbezahlte Behandlungskosten entstanden.
BKG kritisiert fehlendes zentrales Behördenpostfach
Zusätzliche Kritik richtet die Krankenhausgesellschaft an das Antragsverfahren zwischen Krankenhäusern und Berliner Bezirken.
Nach Darstellung der BKG wurde gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales und den Bezirken bereits ein vereinfachtes Antragsformular entwickelt. Dieses stehe den Krankenhäusern jedoch seit Monaten nicht zur Verfügung.
Hinzu kommt nach Angaben des Verbandes ein Problem bei der elektronischen Übermittlung der Anträge. Diese könnten weder per Fax noch per E-Mail, sondern müssten über ein besonderes elektronisches Behördenpostfach an die Bezirke gesendet werden.
Über ein entsprechendes Postfach verfügten jedoch lediglich Krankenhäuser in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft. Selbst dort funktioniere die Kommunikation mit den Bezirksämtern laut BKG nicht zuverlässig.
BKG-Geschäftsführer Marc Schreiner spricht deshalb von einer systematischen Blockade der Kostenerstattung und wirft der Verwaltung vor, die Krankenhäuser trotz bestehender Erstattungsansprüche auf den Kosten sitzen zu lassen.
BKG fordert pauschale Erstattung von 60 bis 70 Prozent
Die Berliner Krankenhausgesellschaft fordert nun grundlegende Änderungen des Verfahrens.
Kernforderung ist eine pauschale Erstattung von mindestens 60 bis 70 Prozent der Behandlungskosten für die Versorgung nicht versicherter Patienten. Gleichzeitig soll die im Berliner Koalitionsvertrag angekündigte „faire Nothelfer-Praxis“ noch vor der nächsten Abgeordnetenhauswahl umgesetzt werden.
Darüber hinaus verlangt die BKG die sofortige Einführung des bereits vereinbarten vereinfachten Antragsverfahrens mit reduzierten Nachweispflichten.
Für die elektronische Kommunikation soll ein zentrales Behördenpostfach eingerichtet werden, über das Erstattungsanträge zuverlässig an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden können. Damit soll verhindert werden, dass Anträge zwischen den zwölf Berliner Bezirksverwaltungen zirkulieren oder aufgrund technischer beziehungsweise organisatorischer Hürden nicht bearbeitet werden.
Langfristig sieht die BKG auch die geplante Notfallreform in der Pflicht. Menschen ohne ausreichenden Versicherungsschutz sollten möglichst frühzeitig in ambulante Versorgungsangebote und bestehende Clearingstrukturen gesteuert werden.




