Fristverlängerung für KHZG-Projekte

Die Beauftragung von Projekten kann nun bis Ende 2025 erfolgen, berichten Bühner & Partner Rechtsanwälte.

Krankenhäuser, die Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) erhalten haben, profitieren von einer Fristverlängerung: Die Beauftragung von Projekten kann bis zum 31. Dezember 2025 erfolgen.

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