BVMed: GeDIG bleibt bei digitaler Innovation hinter Erwartungen

Medizintechnik-Verband begrüßt EHDS-Umsetzung, fordert aber schnellere E-Verordnungen, mehr ePA-Zugriff und bessere Bedingungen für Telemonitoring

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) bewertet den Entwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) grundsätzlich positiv, sieht aber erheblichen Nachbesserungsbedarf. Insbesondere bei elektronischer Patientenakte, Hilfsmittelversorgung, Telemonitoring und digitalen Medizinprodukten fehle es dem Entwurf an Geschwindigkeit und Ambition.

Positiv bewertet der BVMed vor allem die Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS), die sich eng an den europäischen Vorgaben orientiere. Auch die stärkere Einbindung der Hilfsmittel-Leistungserbringer in die Telematikinfrastruktur wird begrüßt. Kritisch sieht der Verband dagegen, dass die elektronische Hilfsmittelverordnung erst ab Juli 2030 verpflichtend werden soll. Gefordert wird eine deutlich frühere Einführung, um Verordnung, Genehmigung, Versorgung und Abrechnung medienbruchfrei abzubilden.

BVMed fordert mehr Tempo bei ePA und Telemonitoring

Nachbesserungsbedarf sieht der BVMed auch bei der ePA. Fachkräfte von Hilfsmittel-Leistungserbringern benötigten Zugriff auf versorgungsrelevante Informationen, hauptsächlich, weil sie beim Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung eine wichtige Rolle spielten.

Für das Telemonitoring fordert der Verband weitergehende strukturelle Änderungen. Vorgeschlagen werden unter anderem ein eigener Zulassungs- und Erstattungsweg sowie Monitoring-Zentren, die eine KI-gestützte und standortübergreifende Betreuung ermöglichen. Geeignete Patienten sollten bereits während eines Krankenhausaufenthalts in ein anschließendes Telemonitoring aufgenommen werden können.

Kritisch bewertet der BVMed außerdem zusätzliche Prüf- und Nachweispflichten für Hersteller von Hilfsmitteln und Implantaten. Bestehende internationale Standards und Konformitätsnachweise sollten stärker anerkannt und regulatorische Doppelstrukturen vermieden werden.