Krankenhausreform stockt: Gesundheitsausschuss setzt Beratung aus

Bundestag verschiebt Entscheidung über Anpassungsgesetz

Die für diese Woche geplante Beratung des Krankenhausreform-Anpassungsgesetzes (KHAG) im Gesundheitsausschuss des Bundestages wurde kurzfristig abgesetzt. Damit entfällt auch die abschließende Beratung im Plenum. Grünen-Ausschussmitglied Armin Grau bezeichnete das Vorgehen als „politischen Offenbarungseid“ und kritisierte Bundesministerin Warken, weil es ihr offenbar nicht gelinge, in den eigenen Reihen und mit den Ländern eine Einigung herzustellen.

Hintergrund ist die jüngste Einigung von CDU/CSU und SPD auf ein umfangreiches Änderungspaket. Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi meldete vergangene Woche erneut „dringenden Gesprächsbedarf“ an. Die Länder fordern in vier zentralen Punkten Nachbesserungen: längere Fristen für Abweichungen von Qualitätsvorgaben, Förderung bestehender Krankenhäuser über den Transformationsfonds, Anpassung der Vorhaltefinanzierung sowie Ausnahmen von der 2.000-Meter-Standortregel, die bestimmt, wann mehrere Krankenhausgebäude als ein Standort zählen.

Union und SPD planen hingegen, die Zwei-Kilometer-Regel beizubehalten. Befristete Ausnahmen bei der Zuweisung von Leistungsgruppen sollen nur mit Zustimmung der Krankenkassen möglich sein. Den Landesbehörden wird jedoch ein Anhörungsrecht eingeräumt, bei dem Selbstverwaltungspartner über Abweichungen im Einzelfall beraten können.

Die Verschiebung der Beratungen verdeutlicht die bestehenden Spannungen zwischen Bund, Ländern und Koalitionsfraktionen und lässt die konkrete Umsetzung der Krankenhausreform weiter offen.