Klinikverbund Hessen warnt vor steigenden MD-Prüfungen und Hybrid-DRG-Kürzungen
Verband kritisiert neue 1 %-Prüfquote als begrenzte Entlastung und fordert geordneten Übergang zu Kurzzeitfallpauschalen
Der Klinikverbund Hessen sieht in den vorliegenden Änderungsanträgen zur Reform der Notfallversorgung zwar einzelne Entlastungen für Krankenhäuser, warnt zugleich aber vor erheblichen Mehrbelastungen. Geschäftsführer Reinhard Schaffert kritisiert insbesondere die weiterhin steigenden Prüfquoten nach § 275c SGB V und die geplante deutliche Absenkung der Vergütung von Hybrid-DRG-Fällen ohne Übernachtung. Nach Einschätzung des Verbands droht damit eine zusätzliche Belastung gerade für kommunale Krankenhäuser.
Positiv bewertet der Klinikverbund den vorgesehenen Rechnungszuschlag für Krankenhäuser sowie die stärkere Begrenzung der Verwaltungsausgaben der Krankenkassen. Diese Maßnahmen seien aus Sicht des Verbands jedoch nur begrenzt geeignet, die finanzielle Belastung der Kliniken auszugleichen.
Besonders kritisch bewertet der Klinikverbund die geplante neue Prüfquotenklasse für Krankenhäuser mit sehr hoher Abrechnungsqualität. Ab 2027 soll für Häuser, bei denen mindestens 90 Prozent der geprüften Schlussrechnungen unbeanstandet bleiben, eine maximale Prüfquote von 1 Prozent gelten. Lediglich rund 100 Krankenhäuser werden von dieser neuen Klasse profitieren. Schaffert gehe davon aus, dass es sich dabei überproportional um Fachkliniken und psychiatrische Einrichtungen mit begrenzterem Leistungsspektrum und stärker standardisierten Behandlungskonzepten handeln dürfte. Für die übrigen Krankenhäuser werde sich das Prüfaufkommen dagegen erhöhen. Die zusätzliche 1-%-Stufe ändere aus Sicht des Klinikverbunds daher wenig an der grundsätzlichen Mehrbelastung durch die neuen Prüfquoten.
Der Klinikverbund greift darüber hinaus die Qualität und den Ablauf der MD-Prüfverfahren auf. Schaffert kritisiert, dass für die Berechnung der Prüfquote das Ergebnis des Erstgutachtens maßgeblich sei, auch wenn sich die Bewertung im weiteren Verfahren noch ändere. Nach Darstellung des Verbands komme es in der Praxis vor, dass eingereichte Unterlagen in Erstgutachten nicht berücksichtigt oder anders interpretiert würden und die Bewertung später korrigiert werden müsse. Schaffert fordert deshalb, offene medizinische oder dokumentarische Fragen zunächst zwischen Krankenhaus und Medizinischem Dienst zu klären, bevor das Ergebnis in die Prüfstatistik einfließt.
Hybrid-DRG: Verband warnt vor abruptem Wechsel auf EBM-Niveau
Nach den derzeit vorliegenden Änderungsanträgen sollen Leistungen aus dem Hybrid-Katalog ohne Übernachtung ab 2027 nicht mehr mit der bisherigen sektorengleichen Fallpauschale vergütet werden, sondern auf das Niveau der regionalen Euro-Gebührenordnung beziehungsweise des EBM wechseln.
„Es ist durchaus nachvollziehbar, dass die Politik auf Druck der Krankenkassen und aufgrund der explodierten Ausgaben für Hybrid-DRG-Leistungen im vertragsärztlichen Bereich hier auf die Bremse tritt, aber jetzt macht sie eine Vollbremsung, die zu einem Schleuderkurs führt“
Schaffert bezeichnet diesen Übergang als zu abrupt. Nach Auffassung des Klinikverbunds wurden sowohl im niedergelassenen Bereich als auch in Krankenhäusern bereits Strukturen aufgebaut, um Hybrid-DRG-Leistungen ambulant oder kurzstationär zu erbringen. Eine kurzfristige Absenkung der Vergütung könne diese Angebote wirtschaftlich unter Druck setzen.
Dabei weist der Verband insbesondere auf einen Unterschied zwischen Praxis und Krankenhaus hin. Fälle ohne Übernachtung seien im Krankenhaus nicht zwangsläufig mit klassischen ambulanten Praxisfällen vergleichbar. Teilweise benötigten Patienten aufgrund ihres Risikoprofils weiterhin die Infrastruktur und personellen Ressourcen eines Krankenhauses im Hintergrund.
Gerade kommunale Häuser mit tariflicher Bindung an den TVöD könnten solche Leistungen nach Einschätzung des Klinikverbunds nicht ohne Weiteres auf einem Vergütungsniveau erbringen, das ursprünglich auf ambulanten Praxisstrukturen basiert.
Klinikverbund grundsätzlich für Wechsel zu Kurzzeitfallpauschalen
Der Klinikverbund lehnt die Abschaffung der Hybrid-DRG nicht grundsätzlich ab. Schaffert hatte die sektorengleiche Vergütung bereits bei ihrer Einführung kritisch bewertet. Schon im November 2025 warnte der Verband davor, dass eine einheitliche Vergütung für ambulante und kurzstationäre Leistungen trotz unterschiedlicher Kostenstrukturen zu Fehlanreizen führen könne. Hierbei wäre ein Übergang zu Kurzzeitfallpauschalen grundsätzlich sinnvoll. Entscheidend sei jedoch die Reihenfolge. Zunächst müsse ein tragfähiges Kurzzeitfallpauschalensystem etabliert werden, bevor die bestehende Hybrid-DRG-Vergütung für ambulante Fälle deutlich abgesenkt oder vollständig ersetzt werde.
Die aktuell geplanten Änderungen würden dagegen bereits 2027 zwei Vergütungssysteme innerhalb des Hybrid-Katalogs schaffen: Fälle ohne Übernachtung sollen ambulant vergütet werden, während für Behandlungen mit mindestens einer Übernachtung zunächst weiterhin die Hybrid-DRG gelten soll. Ab 2028 ist nach dem Änderungsantrag die vollständige Ablösung des § 115f SGB V vorgesehen.




