Vorhaltefinanzierung bleibt laut Analyse fallzahlabhängig
Erhebliche Budget- und Umsetzungsrisiken für Krankenhäuser ab 2028
Die neue Vorhaltefinanzierung soll ab dem 1. Januar 2028 finanzwirksam werden. Oliver Heide, stellvertretender Geschäftsführer der BKG, und Johannes Baumbach, Referent für Krankenhausfinanzierung bei der BKG, kommen in einem Fachbeitrag in der Zeitschrift das Krankenhaus jedoch zu einer kritischen Bewertung: Trotz der politisch angestrebten Entkopplung von den Leistungsmengen bleibe die Finanzierung in wesentlichen Teilen fallzahlabhängig und verlagere erhebliche wirtschaftliche Risiken auf die Krankenhäuser.
Mit der Umsetzung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) nimmt die neue Finanzierungslogik zunehmend konkrete Formen an. Die Länder weisen Leistungsgruppen zu, der Medizinische Dienst prüft die dafür geltenden Qualitätskriterien und das InEK hat den Fallpauschalen-Katalog erstmals in Vorhalte- und residuale Bewertungsrelationen aufgeteilt.
Heide und Baumbach analysieren in der September-Ausgabe 2026 von das Krankenhaus die daraus entstehende Systemarchitektur, die Auswirkungen auf Krankenhausbudgets und mögliche Umsetzungsrisiken.




