VKD begrüßt Ende der Hybrid-DRG, warnt aber vor Hektik

Klinikmanager sehen sachliche Gründe für Kurskorrektur – Übergangsregelung 2027 darf keine neuen Fehlanreize schaffen

Der Verband des Klinikmanagements Deutschlands (VKD) begrüßt die geplante Abschaffung der Hybrid-DRG ab 2028 grundsätzlich, kritisiert aber die erneut kurzfristige Änderung zentraler Finanzierungsregeln. Nach den vorliegenden Änderungsanträgen sollen Leistungen ohne Übernachtung 2027 über die regionale Euro-Gebührenordnung vergütet werden, während bei mindestens einer Übernachtung zunächst die Hybrid-DRG-Fallpauschale bestehen bleibt. Beschlossen ist die Neuregelung noch nicht.

Für den VKD liegt das Problem weniger in der Kurskorrektur selbst als in der Geschwindigkeit. Krankenhäuser befinden sich bereits mitten in der Wirtschafts- und Leistungsplanung für 2027. Erlösprognosen, Liquiditätsplanung, Abrechnungssysteme und Arbeitsabläufe müssten bei einer kurzfristigen Änderung erneut angepasst werden. Bereits angestoßene Investitionen in ambulante OP-Strukturen und Kooperationen könnten dabei ihre wirtschaftliche Grundlage verlieren.

WIdO-Daten sprechen aus Sicht des VKD für Nachsteuerung

Sachlich hält der Verband eine Überarbeitung des bisherigen Systems durchaus für gerechtfertigt. Hintergrund sind unter anderem die vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) veröffentlichten Ausgaben- und Mengeneffekte der Hybrid-DRG. Für die untersuchten Leistungen stiegen die inflationsbereinigten GKV-Ausgaben 2025 gegenüber 2024 um 14 Prozent beziehungsweise rund 360 Millionen Euro. Gleichzeitig nahm die Zahl der Behandlungsfälle um 17 Prozent zu.

Besonders deutlich fiel der Mengeneffekt im vertragsärztlichen Bereich aus: Dort stiegen die Fallzahlen für die betrachteten Leistungen von rund 219.000 auf 363.000 und damit um 65 Prozent. In den Krankenhäusern lag der Anstieg bei sechs Prozent. Das WIdO führt die höheren Gesamtausgaben sowohl auf Mengen- als auch auf Preiseffekte zurück.

Der VKD leitet daraus allerdings nicht ab, dass Ambulantisierung grundsätzlich falsch sei. Vielmehr müssten tatsächliche Verlagerungen stationärer Fälle, zusätzliche Leistungen und reine Vergütungseffekte getrennt betrachtet werden. Auch sinkende stationäre Fallzahlen führten nicht automatisch zu entsprechend niedrigeren Krankenhauskosten, weil Notfallbereitschaft, Personal und Infrastruktur weiterhin vorgehalten werden müssten.

Kritik an der Übernachtung als Vergütungskriterium

Trotz der grundsätzlich positiven Bewertung der Kurskorrektur sieht der VKD die Übergangsregelung für 2027 kritisch. Wenn die Vergütung wesentlich davon abhängt, ob ein Patient über Nacht im Krankenhaus bleibt, könne die medizinisch mögliche Entlassung am Behandlungstag wirtschaftlich unattraktiver werden.

Der Verband fordert deshalb, mögliche Fehlanreize ebenso zu prüfen wie die jeweils abrechenbaren Sachkosten. Die Finanzierung müsse sich am tatsächlichen Behandlungsbedarf orientieren und dürfe keine vermeidbaren Übernachtungen begünstigen.

Kurzzeitfallpauschalen vor Einführung testen

Positiv bewertet der VKD den Ansatz, ab 2028 mit Kurzzeitfallpauschalen ein neues Instrument für kurzstationäre Krankenhausbehandlungen einzuführen. Entscheidend sei jedoch, das Modell vorab mit realen Kostenstrukturen und unterschiedlichen Krankenhaustypen zu testen.

Eine kurze Verweildauer allein sage wenig über den tatsächlichen Behandlungsaufwand aus. Begleiterkrankungen, notwendige Überwachung, Vorhaltekosten und die Versorgungssituation nach der Entlassung müssten in der Vergütung berücksichtigt werden.

Der VKD fordert deshalb künftig belastbare Folgenabschätzungen, Praxistests und realistische Übergangsfristen. Die Kritik richtet sich damit weniger gegen die Neuordnung selbst als gegen eine Reformabfolge, bei der Vergütungsmodelle innerhalb weniger Jahre eingeführt, ausgeweitet, grundlegend verändert und wieder abgeschafft werden.