Bartels Consulting sieht massive Erlösrisiken bei Hybrid-DRG-Kehrtwende
Analyse: Nur 28,7 Prozent der 2026er Hybrid-DRG-Prozeduren wären 2027 über den AOP-Katalog ambulant abrechenbar
Die geplante Neuordnung der Hybrid-DRG könnte für Krankenhäuser deutlich größere wirtschaftliche Folgen haben als bislang sichtbar. Eine aktuelle Analyse von BARTELS Consulting kommt zu dem Ergebnis, dass von den 904 Prozeduren des Hybrid-DRG-Katalogs 2026 nur 259 beziehungsweise 28,7 Prozent zugleich im AOP-Katalog enthalten sind. Für die übrigen 645 Prozeduren gäbe es nach der derzeit diskutierten Übergangsregelung 2027 keine reguläre ambulante Abrechnungsgrundlage im Krankenhaus.
Hintergrund ist der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zur Notfallreform. Danach sollen Hybrid-DRG-Leistungen ohne Übernachtung 2027 nicht mehr über die sektorengleiche Fallpauschale, sondern über die regionale Euro-Gebührenordnung vergütet werden. Bei mindestens einer Übernachtung soll die Hybrid-DRG zunächst bestehen bleiben; zum 1. Januar 2028 ist nach aktuellem Stand die Aufhebung von § 115f SGB V vorgesehen.




