Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern zum Verzicht auf gesetzlich vorgeschriebene Abrechnungsprüfungen

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN  – Drucksache 19/3983

[…] Das Bundesversicherungsamt hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die Vereinbarungen über „pauschale Kürzungen von Krankenhausrechnungen“ von den seiner Aufsicht unterliegenden Krankenkassen mit dem Ziel geschlossen wurden, grundsätzlich auf Abrechnungsprüfungen in Einzelfällen zu verzichten. Insofern könne eine Aufgliederung in Vereinbarungen über „pauschale Kürzungen von Krankenhausrechnungen“ und solchen, die zum „Verzicht auf Abrechnungsprüfungen“ geschlossen wurden, nicht im Einzelnen erfolgen. Nach Angaben des Bundesversicherungsamtes haben bundesunmittelbare Krankenkassen insgesamt 562 Vereinbarungen mit Krankenhäusern geschlossen, wovon 47 zwischenzeitlich beendet wurden. Soweit es den Prüffeststellungen zu entnehmen sei, betrug das Volumen von Rechnungskürzungen im Zeitraum von 2013 bis 2016 insgesamt 62,27 Mio. Euro. […]

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