Kleine Anfrage BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern zum Verzicht auf gesetzlich vorgeschriebene Abrechnungsprüfungen

Drucksache 19/3983 Deutscher Bundestag

Presseberichten ist zu entnehmen, dass dem Bundesministerium für Gesundheit seit Juli 2018 ein Prüfbericht des Bundesrechnungshofes vorliegt (vgl. Der Spiegel vom 4. August 2018, „Rechnungshof rügt fehlende Kontrolle“). In diesem werden zum Teil schon seit 2008 bestehende individuelle Sondervereinbarungen von Krankenkassen mit Krankenhäusern kritisiert, die Rechnungskürzungen seitens der Kassen und im Gegenzug den Verzicht auf die verpflichtende Prüfung von Klinikabrechnungen zum Inhalt haben. […]

  • U.a Wie viele Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern zur pauschalen Kürzung von Krankenhausrechnungen sowie zum Verzicht auf Abrechnungsprüfungen existierten oder existieren nach Kenntnis der Bundesregierung und wie hoch ist das daraus bei den Krankenhäusern durch solche Vereinbarungen insgesamt entstandene Volumen von Rechnungskürzungen? […]
  • Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Vereinbarungen zur pauschalen Rechnungskürzung und zum Verzicht auf die nach § 275 Absatz 1 SGB V vorgesehenen Prüfungen zulässig sind? […]

Quelle: Bundestag (PDF, 108KB)

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