SpiFa lehnt beabsichtigte Neuregelung zur Ermächtigung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen und Krankenhäusern ab
SpiFa kritisiert Änderungsanträge zur Krankenhausreform der Ampel-Fraktionen als „Luftnummer“ und warnt vor Verschlechterung der ambulanten Versorgung
Ein zentraler Kritikpunkt ist die geplante Finanzierung der vertragsärztlichen Leistungen, die durch die ermächtigten Einrichtungen weiterhin über die vertragsärztliche Gesamtvergütung erfolgen soll. SpiFa-Vorsitzender Dr. Dirk Heinrich betont, dass diese Regelung die bestehende Unterfinanzierung der ambulanten fachärztlichen Versorgung weiter verschärfen werde. Er fordert daher eine vollständige Entbudgetierung der fachärztlichen Versorgung, sodass jede medizinisch indizierte Leistung vollständig von den Krankenkassen erstattet wird.
Zusätzlich wird auf eine Ungerechtigkeit in der dualen Krankenhausfinanzierung hingewiesen. Während Krankenhäuser ihre Infrastruktur und Geräte durch staatliche Mittel finanziert erhalten, sind niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte benachteiligt, da sie auf ihre eigenen Ressourcen angewiesen sind. Dr. Heinrich warnt, dass die neuen Regelungen auch eine zusätzliche Belastung für Fachärzte in Kliniken darstellen.
Ein weiteres Problem sieht der SpiFa in dem möglichen Missbrauch der Regelungen zur Festlegung des Versorgungsauftrags der ermächtigten Einrichtungen. Statt einer bedarfsgerechten Patientenversorgung könnte es zu einem „Verschiebebahnhof“ von Patienten zwischen ambulanter und stationärer Versorgung kommen, was letztlich zu einer Entlastung der Krankenhausbudgets auf Kosten der Patienten und Vertragsärzte führen könnte.