Scheitert die Krankenhausreform, können und sollten die Länder es selbst machen
Klinikverbund Hessen über mögliche Szenarien zur Krankenhausreform
Verweist der Bundesrat in seiner Sitzung am 22.11.2024 das Krankenhausreformgesetz (KHVVG) in den Vermittlungsausschuss, kann dies das Aus für die Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach bedeuten, wenn das Vermittlungsverfahren nicht vor den vorgezogenen Neuwahlen zum Abschluss kommt. „Die aktuell vorliegende Fassung ist mit erheblichen Mängeln behaftet, so dass sie auch nicht verabschiedet werden darf“, stellt Achim Neyer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen fest. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat mit einer dann raschen Anpassung an eine qualitätsorientierte und nachhaltige Krankenhausreform, die der aktuelle Entwurf nicht biete, sei dringend erforderlich. Mit der Stellungnahme einiger Bundesländer aus der vergangenen Woche gebe es bereits Vorlagen, so dass sich ein Vermittlungsverfahren auch nicht über Monate hinziehen müsse. „Es wäre dafür lediglich ein gewisses konstruktives Maß des noch übergangsweise im Amt befindlichen Bundesgesundheitsministers erforderlich, damit eine zukünftige Regierung dann nicht nur noch die Aufgabe hat, den Scherbenhaufen zusammenzukehren, was insbesondere im Sinne der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeitenden in den Kliniken verheerend wäre“, betont Neyer. Für die Patientinnen und Patienten, da die Folgen für ihre Versorgung derzeit noch völlig unklar seien und für die Mitarbeitenden, da die Belastung mit dem Reformansatz von Herrn Lauterbach sich erheblich ausweiten würde…