Rheinland-Pfalz fordert praxistaugliche Anpassungen der Krankenhausreform
Minister Hoch sieht Fortschritte beim KHAG, mahnt aber mehr Gestaltungsspielraum für Länder und Kliniken an
Im Zuge der Beratungen zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) im Bundesrat am 27. März 2026 hat die Landesregierung von Rheinland-Pfalz weiteren Anpassungsbedarf angemahnt. Gesundheitsminister Clemens Hoch bekräftigte zwar die grundsätzliche Unterstützung der Krankenhausreform, sieht jedoch weiterhin Defizite in der praktischen Umsetzung. Für Krankenhäuser und Planungsbehörden seien insbesondere verlässliche Rahmenbedingungen und ausreichende Handlungsspielräume entscheidend.
Nach Angaben des Ministeriums sei die Reform ein notwendiger Schritt, um die stationäre Versorgung zukunftsfest auszurichten. Gleichzeitig dürfe die Umsetzung nicht an praxisfernen Vorgaben scheitern. Bereits im Vorfeld hatte der Bundesrat zahlreiche Änderungsvorschläge eingebracht, die jedoch nur teilweise berücksichtigt worden seien. Dies betreffe insbesondere zentrale Steuerungsinstrumente wie die Zuweisung von Leistungsgruppen sowie die Regelungen zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen.
Für das Krankenhausmanagement ergeben sich daraus weiterhin Unsicherheiten in der strategischen Planung. Die zeitliche Begrenzung bei der Ausweisung neuer Versorgungsformen erschwere nach Einschätzung des Landes eine bedarfsgerechte Entwicklung regionaler Strukturen. Gleichzeitig seien die Möglichkeiten zur Vernetzung und Koordination zwischen stationären und ambulanten Angeboten weiterhin eingeschränkt.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Rolle der Länder in der Krankenhausplanung. Rheinland-Pfalz betont, dass die Planungshoheit weiterhin bei den Ländern liegen müsse. Eine zu starke Regulierung durch den Bund könne die notwendige Flexibilität vor Ort beeinträchtigen und die Anpassung an regionale Versorgungsbedarfe erschweren. Für Krankenhäuser bedeutet dies, dass künftige Strukturentscheidungen stärker von bundesrechtlichen Vorgaben beeinflusst werden könnten.
Auch die Finanzierung und Umsetzung von Transformationsmaßnahmen wird kritisch gesehen. Nach Darstellung des Ministeriums führt die derzeitige Unsicherheit zu Verzögerungen bei Investitionsentscheidungen und bei der Nutzung von Fördermitteln aus dem Transformationsfonds. Dies betrifft insbesondere bestehende Einrichtungen, die sich im Rahmen der Reform strukturell weiterentwickeln müssen.
Neben der Krankenhausreform verweist das Land zudem auf weiteren Handlungsbedarf in der Notfallversorgung. Eine Modernisierung dieses Bereichs sei notwendig, um die medizinische Versorgung sowohl in urbanen als auch in ländlichen Regionen langfristig sicherzustellen.
Trotz der bestehenden Kritik bewertet Rheinland-Pfalz das KHAG als einen weiteren Schritt in Richtung einer verbesserten Versorgungsstruktur. Zugleich wird betont, dass der Reformprozess fortgesetzt und im Dialog zwischen Bund, Ländern und Leistungserbringern weiterentwickelt werden müsse.






