NRW-Kreise prüfen Rettungsdienst-Gebühren für Patienten bei „Leerfahrten“
Ennepe-Ruhr-Kreis und Oberbergischer Kreis im Konflikt mit Krankenkassen
In Nordrhein-Westfalen drohen erstmals direkte Kostenbeteiligungen für Patientinnen und Patienten bei Rettungswagen-Einsätzen. Wie der WDR berichtet, prüfen mehrere Kreise – darunter der Ennepe-Ruhr-Kreis und der Oberbergische Kreis – Gebührenbescheide, da eine Finanzierungslücke im Rettungsdienst durch Konflikte mit den Krankenkassen entstanden ist. Hintergrund sind insbesondere umstrittene Abrechnungen sogenannter Leerfahrten.
In Nordrhein-Westfalen spitzt sich ein Finanzkonflikt im Rettungsdienst zu, der erstmals direkte finanzielle Folgen für Patientinnen und Patienten haben könnte. Mehrere Kreise stehen nach Angaben des WDR kurz davor, Rettungswagen-Einsätze teilweise den Betroffenen in Rechnung zu stellen, sofern keine Einigung mit den Krankenkassen erzielt wird.
Besonders konkret ist die Lage im Ennepe-Ruhr-Kreis. Dort könnte künftig eine Gebühr von rund 452 Euro für eine Fahrt mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus fällig werden. Die Gebühren sollen nach aktueller Planung teilweise sogar rückwirkend ab September 2025 erhoben werden. Hintergrund ist eine Finanzierungslücke, die laut Kreisverwaltung dadurch entstanden ist, dass die Krankenkassen bestimmte Kosten nicht mehr vollständig übernehmen…
Siehe auch:
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Rettungsdienstgebühren in Brandenburg: Gericht zieht klare Grenze bei Kosten für Fehlfahrten
OVG Berlin-Brandenburg untersagt pauschale Umlage von Fehlfahrten – Landkreistag fordert neue rechtssichere Gebührenmodelle





