NRW stärkt Krisenresilienz der Krankenhauslandschaft

Kabinett beschließt Entwurf zur Überarbeitung des Krankenhausgestaltungsgesetzes

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes (KHGG NRW) beschlossen. Ziel ist es, die Resilienz der Krankenhauslandschaft bei Krisen und Notfällen zu erhöhen und die bisherigen Regelungen der Krankenhausplanung an die Erfahrungen der letzten Jahre anzupassen. Der Entwurf geht nun in die Verbändeanhörung und soll nach einer zweiten Kabinettbefassung im Herbst 2026 in Kraft treten.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betonte: „Krankenhäuser müssen auch im Notfall handlungsfähig bleiben – ob bei Cyberangriffen, Naturkatastrophen oder im Verteidigungsfall.“ Die Änderungen sehen unter anderem vor, dass das Ministerium per Rechtsverordnung qualitative Anforderungen an Krankenhausalarm- und -einsatzpläne festlegen kann. Ziel ist eine einheitliche Vorgabe landesweit, um bei überregionalen Schadensereignissen eine schnelle und koordinierte Reaktion zu ermöglichen.

In Notfällen sollen Patienten gezielt an Maximalversorger und Universitätskliniken zugewiesen werden können, während bereits genesene Patienten in weniger spezialisierte Einrichtungen verlegt werden. Eine zentrale Koordinierungsstelle beim Ministerium soll dafür die Zuweisung steuern.

Um die medizinische Qualität weiter zu steigern, sollen hochkomplexe Leistungsgruppen an weniger Standorten konzentriert werden. Krankenhäuser, die bestimmte Weiterbildungsinhalte intern nicht vollständig vermitteln können, werden verpflichtet, sich an Kooperationen im Bereich der ärztlichen Weiterbildung zu beteiligen. So soll die Ausbildung junger Ärztinnen und Ärzte in allen Einrichtungen gewährleistet bleiben.

Für 2026 stellt das Land rund sechs Millionen Euro für Krisenvorsorge bereit, zum Beispiel für sektorübergreifende Notfallübungen. Zusätzlich wird die Landesregierung die Vorbereitungen auf eine bundesweit abgestimmte Krisenvorsorge vorantreiben. Seit Dezember 2025 arbeitet eine Koordinierungsgruppe krisenfeste Gesundheitsversorgung NRW am Rahmenplan für den Krisenfall.

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