Krankenhausplanung NRW: Siegen erhält Leistungsgruppen zurück
Gericht stärkt Onkologie und Kardiologie im Diakonie Klinikum Jung-Stilling
Im Zuge der aktuellen Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen darf das Diakonie Klinikum Siegen wichtige medizinische Leistungen vorerst wieder anbieten. Grundlage sind Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster sowie des Landes Nordrhein-Westfalen, die den Klagen des Klinikums aufschiebende Wirkung zuerkennen. Darüber berichtete unter anderem der AK-Kurier.
Konkret betrifft die Entscheidung mehrere zentrale Leistungsbereiche in der Onkologie und Kardiologie, deren Wegfall ursprünglich im Rahmen der neuen Krankenhausplanung vorgesehen war. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat für vier onkologische Leistungsgruppen die aufschiebende Wirkung angeordnet. Dazu zählen unter anderem komplexe Therapien wie Stammzellbehandlungen sowie Behandlungen von Leukämien und Lymphomen. Auch chirurgische Eingriffe bei bestimmten Tumorerkrankungen können vorerst weiterhin durchgeführt werden.
Ergänzend hat das Land Nordrhein-Westfalen eine entsprechende Regelung für die Kardiologie getroffen. Hier betrifft die Entscheidung insbesondere elektrophysiologische Untersuchungen und Ablationsverfahren zur Behandlung von Herzrhythmusstörungen. Damit wird dem Klinikum ermöglicht, auch in diesem Bereich seine Leistungen ohne Einschränkung fortzuführen.






