Novelle des Hochschulmedizingesetzes: Sachsen-Anhalt macht Universitätsmedizin zukunftsfest

Ziel der Reform: Stärkung der Universitätsmedizin und bessere Planungssicherheit

Die Novelle des Hochschulmedizingesetzes in Sachsen-Anhalt, die vom Wissenschaftsministerium erarbeitet und nun vom Kabinett beschlossen wurde, schafft die Grundlage für die Weiterentwicklung der Universitätsmedizin im Land. Die Reform betrifft die Medizinischen Fakultäten der Universitäten Halle und Magdeburg sowie die beiden Universitätsklinika und stellt die Weichen für eine zukunftsfähige Kliniklandschaft.

Zentralen Punkte der Novelle:

  • Stärkung der wirtschaftlichen Eigenverantwortung der Universitätsklinika, einschließlich der Möglichkeit, Kredite für Investitionen aufzunehmen und Rücklagen zu bilden.
  • Mehr finanzielle Planungssicherheit durch festgelegte Investitionsmittel und die Möglichkeit, diese für bis zu zwei Jahre im Voraus festzulegen.
  • Schaffung von rechtlichen Grundlagen für die Kooperation der Universitätsklinika mit anderen Krankenhäusern im Land und dem Aufbau von sektorenübergreifenden Versorgungsnetzwerken.
  • Verstärkung der Mitentscheidungsrechte des Fakultätsrates bei grundlegenden strukturellen Entscheidungen.
  • Einführung eines hauptamtlichen Dekans für die Medizinischen Fakultäten, um die Organisation und Struktur zu professionalisieren.
  • Neuordnung der Organisationsstruktur des Aufsichtsrates der Universitätsklinika sowie eine flexiblere Bestellungsregelung für Mitglieder des Klinikumsvorstandes.

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