Neuer Krankenhausplan NRW: Zukunftsfähige Krankenhauslandschaft
Landesregierung präsentiert finale Ergebnisse
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Neugestaltung der Krankenhauslandschaft erfolgreich abgeschlossen. Mit dem Versand der Feststellungsbescheide an die Krankenhäuser steht nun fest, welche Leistungen künftig angeboten werden. Der neue Krankenhausplan, der am 1. April 2025 in Kraft tritt, zielt auf eine stärkere Spezialisierung und Qualitätssicherung ab, ergänzt durch Übergangsfristen bis 31. Dezember 2025 für bestimmte Leistungsgruppen.
Die Veränderungen in der Krankenhauslandschaft im Überblick
Der Krankenhausplan NRW zielt vor allem darauf ab, Doppel- und Mehrfachvorhaltungen in räumlicher Nähe abzubauen. Das gilt insbesondere für die Leistungsgruppen, die gut planbar sind, beispielsweise in der Orthopädie.
- Beispiel Endoprothetik Knie:
214 Anträge landesweit – 136 Zuweisungen (= minus 36 Prozent) - Beispiel Endoprothetik Hüfte:
236 Anträge landesweit – 137 Zuweisungen (= minus 42 Prozent)
Das gilt aber auch für Bereiche, in denen eine hochspezialisierte Versorgung und große Expertise nötig sind, beispielsweise der Onkologie. Hier ist eine Konzentration auf weniger Krankenhausstandorte mit mehr Erfahrung und Expertise dringend erforderlich, um für die Patientinnen und Patienten die bestmögliche Behandlung anbieten zu können. Daher wurden nicht allen Krankenhäusern, die Anträge für diese Leistungsbereiche gestellt haben, die entsprechenden Leistungsgruppen zugewiesen.
- Beispiel Behandlung von Leberkrebs:
113 Anträge landesweit – 29 Zuweisungen (= minus 74 Prozent) - Beispiel Behandlung von Speiseröhrenkrebs:
71 Anträge landesweit – 26 Zuweisungen (= minus 63 Prozent)
Gleichzeitig gibt es Bereiche, die stark notfallrelevant sind, bei denen eine Konzentration nicht oder nur eingeschränkt möglich sind. Ein Beispiel hierfür sind kardiologische Angebote.
- Beispiel Interventionelle Kardiologie:
165 Anträge landesweit – 141 Zuweisungen (= minus 15 Prozent)
Im Bereich der Behandlung von Kindern und Jugendlichen wurde in der Regel allen Anträgen zugestimmt, die die Mindestkriterien erfüllen. So sind beispielsweise die Bedarfe in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung – auch als Folge der Coronapandemie – deutlich gestiegen. Den Anträgen in diesem Leistungsbereich wurde daher teils in vollem Umfang und teils im Rahmen der bestehenden Auslastung nachgekommen. Damit geht der neue Krankenhausplan bei der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung sogar über die Bedarfsprognose hinaus.
Die Ergebnisse der Krankenhausplanung sind im Detail einsehbar unter: