Neue Vorhaltevergütung stellt Krankenhausfinanzierung auf neue Füße
Rödl & Partner analysiert die Berechnung und Umsetzung der künftigen leistungsunabhängigen Vergütung nach dem KHVVG
Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) steht die größte Finanzierungsreform der deutschen Krankenhauslandschaft seit Einführung des DRG-Systems bevor. Wie Rödl & Partner in einem Fachbeitrag erläutert, wird das bisherige System der Fallpauschalen grundlegend verändert: Ab dem 1. Januar 2027 – nach aktuellem Stand des KHAG-Referentenentwurfs voraussichtlich erst ab 2030 – sollen Krankenhäuser nicht mehr allein nach Fallzahlen, sondern auch für das Vorhalten von Personal und Infrastruktur vergütet werden.






