Neue ambulante Möglichkeiten für Krankenhäuser durch das KHVVG
Rechtsrahmen für erweiterte sektorübergreifende Versorgung und Institutsambulanzen
Mit dem Inkrafttreten des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) zum 12. Dezember 2024 wurden wesentliche Neuerungen zur ambulanten Versorgung im Krankenhaus geschaffen. Diese eröffnen neue Chancen für stationäre Einrichtungen, ihre Rolle im ambulanten Sektor zu stärken. Die Kanzlei VOELKER informiert über die wichtigsten Neuregelungen und rechtlichen Voraussetzungen…




