süV: Neue Vergütung allein sichert kleine Klinikstandorte nicht
ZEQ sieht sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen als möglichen Umwandlungspfad – 30 Fälle je Bett und regionale Nachfrage bleiben entscheidend
Mit dem Vergütungsrahmen für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (süV) steht ein wesentlicher Baustein für den Start ab 2027. Für kleinere Krankenhausstandorte ist damit jedoch keine automatische wirtschaftliche Absicherung verbunden. Darauf weist Lasse Wißmann, Leiter des Analyseteams der ZEQ AG, in einer aktuellen Einordnung hin. Entscheidend seien vielmehr Standort, regionale Nachfrage und die konsequente Umstellung des Betriebsmodells.
Die Vereinbarung von DKG, GKV-Spitzenverband und PKV-Verband sieht für die Jahre 2027 bis 2029 eine Strukturpauschale von 182.734 Euro je finanzierungsrelevantem Bett und Jahr für maximal 50 Betten sowie eine Sachkostenpauschale von 95 Euro je Belegungstag vor.
Die Strukturfinanzierung ist allerdings an eine Mindestleistung gekoppelt. Für die volle Pauschale müssen grundsätzlich mindestens 30 stationäre Fälle je finanzierungsrelevantem Bett und Jahr erreicht werden. Bei Unterschreitung greifen Abschläge.
Standortstrategie wird zum entscheidenden Faktor
ZEQ bewertet die süV deshalb vor allem als möglichen Umwandlungspfad für kleinere Grundversorger, deren bisheriges Krankenhausmodell wirtschaftlich nicht mehr tragfähig ist. Das Konzept könne stationäre Basisversorgung erhalten und zugleich ambulante sowie pflegerische Angebote integrieren.
Eine Umwandlung bedeute jedoch einen grundlegenden Systemwechsel. Für die betroffenen Leistungen verlassen die Standorte die klassische DRG-Finanzierung und das Pflegebudget. Träger müssten deshalb Leistungsangebot, Betten, Personal, Kostenstrukturen und regionale Kooperationen neu ausrichten.
Aus Sicht von ZEQ eignet sich die süV insbesondere für Regionen, in denen weiterhin ausreichend Bedarf für eine wohnortnahe stationäre Basisversorgung besteht, das klassische Krankenhausmodell aber nicht mehr tragfähig ist.




