SEG 4-Kodierempfehlungen 1–622 Version 2026 – Stand 09.02.2026

Ziel der Kodierempfehlungen ist eine bundesweit einheitliche Kodierung.

Die Kodierempfehlungen wurden auf Aktualität überprüft und ggf. inhaltlich und/oder redaktionell angepasst. Auf die Fortschreibung der Kommentierung der SEG 4 zu den Entscheidungen des Schlichtungsausschusses Bund zu den Kodierempfehlungen 549 und 584 wurde ab 2022 verzichtet. Daher tragen diese beiden Kodierempfehlungen das Aktualisierungsdatum „01.01.2022“.

Hinweis ab Version 2025:
Durch das BSG-Urteil vom 29.08.2023 (Az. B 1 KR 25/22 R) wurde die Auslegung der DKR D002 in Bezug auf die Hauptdiagnose klargestellt. Während bislang die Umstände der Aufnahme entscheidend für die Wahl der Hauptdiagnose waren, sind nun alle bei Aufnahme ins Krankenhaus objektiv vorliegenden Leiden, welche stationär behandlungsbedürftig waren, nach Analyse ex post entsprechend dem Grad ihres Ressourcenverbrauchs zu berücksichtigen. Daher wurde bei den bis zu diesem Zeitpunkt betroffenen Kodierempfehlungen ein Hinweis eingefügt.