Neue LOPS-Richtlinie tritt am 10. Januar 2026 in Kraft
Medizinischer Dienst Bund aktualisiert Leistungsgruppen- (LOPS) und OPS-Strukturprüfungen
Berlin. Der Medizinische Dienst Bund (MD Bund) hat die aktualisierte LOPS-Richtlinie für die Leistungsgruppenprüfungen und OPS-Strukturprüfungen veröffentlicht. Die Richtlinie tritt am 10. Januar 2026 in Kraft und bringt mehrere Anpassungen an die Praxis der Krankenhausprüfung.
Neu ist unter anderem der Teil II „Datenbank nach § 283 Absatz 5 SGB V“. Dieser enthält die Datenstruktur der Ergebnisdatenbank, Beispieldatensätze sowie das Zugriffsberechtigungskonzept (Anlagen 12 bis 14). Zudem wurden fachliche Hinweise der Anwenderinnen und Anwender umgesetzt und die Richtlinie an die OPS-Version 2026 angepasst.
Die OPS-Strukturprüfungen und Leistungsgruppenprüfungen werden künftig vom für den jeweiligen Krankenhausstandort zuständigen Medizinischen Dienst durchgeführt. Die Richtlinie sieht eine Übergangsregelung vor: Der Medizinische Dienst legt den Prüfzeitraum für die turnusgemäßen Prüfungen 2026 bis spätestens eine Woche nach Inkrafttreten fest und veröffentlicht diesen auf seiner Internetseite (§ 27 Absatz 4).
Auftragsvergabe:
- Die OPS-Strukturprüfung wird direkt vom Krankenhaus beauftragt. Die entsprechenden Unterlagen stehen auf der Website des zuständigen Medizinischen Dienstes zur Verfügung.
- Leistungsgruppenprüfungen werden durch die zuständige Landesbehörde im Zusammenhang mit der Zuweisung von Leistungsgruppen erteilt. Auch die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen können Prüfungen vor Abschluss eines Versorgungsvertrages anstoßen, wenn darin Leistungsgruppen vereinbart werden sollen.
Die LOPS-Richtlinie wurde am 30. Dezember 2025 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt und stellt damit die offizielle Grundlage für die Prüfungen im Jahr 2026 dar.




