Wechsel im AOK-Bundesverband: Lutz Schäffer übernimmt Aufsichtsratsvorsitz
Neubesetzung an der Spitze der Selbstverwaltung mit Signalwirkung für GKV-Strukturen

Lutz Schäffer, seit 2020 Mitglied des Aufsichtsrats des AOK-Bundesverbands
Foto: AOK NordWest
Beim AOK-Bundesverband kommt es zu einem personellen Wechsel an der Spitze des Aufsichtsrats. Wie der Verband am 19. März 2026 mitteilte, übernimmt Lutz Schäffer den Vorsitz und folgt auf den langjährigen Amtsinhaber Knut Lambertin. Für Krankenhäuser ist die Entwicklung vor allem im Kontext der gesundheitspolitischen Steuerung und der Rolle der Selbstverwaltung relevant.
Die Neuwahl wurde notwendig, da Lambertin seine bisherigen Funktionen in der sozialen Selbstverwaltung zum Monatsende niederlegt. Hintergrund ist ein beruflicher Wechsel innerhalb der Gewerkschaftslandschaft: Künftig wird er eine leitende Funktion bei der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE) übernehmen. Mit seinem Ausscheiden endet zugleich eine mehrjährige Amtszeit an der Spitze des Aufsichtsrats des AOK-Bundesverbands, die 2017 begonnen hatte und zuletzt 2023 bestätigt worden war.
Mit Lutz Schäffer rückt ein langjährig in der Selbstverwaltung aktiver Funktionsträger nach. Er ist seit 2020 Mitglied des Aufsichtsrats des AOK-Bundesverbands und bringt zudem Erfahrung aus leitenden Funktionen innerhalb der AOK-Gemeinschaft sowie aus der gewerkschaftlichen Interessenvertretung mit. Den Vorsitz wird er künftig alternierend gemeinsam mit Dr. Susanne Wagenmann von der Arbeitgeberseite ausüben. Dieses Modell entspricht der paritätischen Struktur der sozialen Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
In seiner ersten Stellungnahme nach der Wahl verwies Schäffer auf die anstehenden Herausforderungen im Gesundheits- und Pflegesystem. Im Fokus stehen dabei Fragen der Finanzierbarkeit und Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Themen betreffen unmittelbar auch Krankenhäuser, insbesondere vor dem Hintergrund der laufenden Krankenhausreform und der angespannten wirtschaftlichen Lage vieler Einrichtungen.
Der AOK-Bundesverband betonte im Zuge der Mitteilung zudem die Bedeutung der Sozialpartnerschaft innerhalb der Selbstverwaltung. Der Aufsichtsrat setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten- und Arbeitgeberseite zusammen und umfasst insgesamt 22 Mitglieder, die nach der Sozialwahl 2023 benannt wurden.
Der personelle Wechsel erfolgt damit in einer Phase, in der zentrale gesundheitspolitische Weichenstellungen anstehen. Für Kliniken bleibt die Entwicklung in der Selbstverwaltung ein wichtiger Indikator für künftige Rahmenbedingungen im GKV-System.




