Umsatzsteuerfreiheit für casusQuo-Leistungen bestätigt
Finanzamt erkennt Dienstleistungen für Gesellschafter als steuerfrei an
Die Leistungen der casusQuo GmbH für Krankenkassen, die zugleich Gesellschafter des Unternehmens sind, unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht. Dies habe eine aktuelle Betriebsprüfung des zuständigen Finanzamts bestätigt. Diese Entscheidung basiere auf einer Klarstellung der Umsatzsteuer-Richtlinien des Bundesfinanzministeriums vor zwei Jahren…




