Umsatzsteuerfreiheit für casusQuo-Leistungen bestätigt

Finanzamt erkennt Dienstleistungen für Gesellschafter als steuerfrei an

Die Leistungen der casusQuo GmbH für Krankenkassen, die zugleich Gesellschafter des Unternehmens sind, unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht. Dies habe eine aktuelle Betriebsprüfung des zuständigen Finanzamts bestätigt. Diese Entscheidung basiere auf einer Klarstellung der Umsatzsteuer-Richtlinien des Bundesfinanzministeriums vor zwei Jahren…