Steuerfreie ambulante Heilbehandlungen durch Subunternehmerregelung

XI R 18/20 | Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.10.2023

BFH-Urteil zur Umsatzsteuerbefreiung bei Operationsleistungen durch Krankenhausärzte in fremden Räumen

Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied, dass die Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungen nicht dadurch beeinträchtigt werde, dass ein Krankenhaus über seine angestellten Ärzte Operationsleistungen in den Räumen eines anderen Krankenhauses erbringt. Entscheidend war, dass das Leistungsaustauschverhältnis nicht direkt zwischen dem Krankenhaus und dem Patienten, sondern zwischen zwei Krankenhäusern als Leistungserbringer und Subunternehmer stattfindet.

Kronawitter, M. (2024). Steuerfreie ambulante Heilbehandlungen durch ein Krankenhaus in Räumen eines anderen Krankenhauses (als Subunternehmer). Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen, 12(5), 167-169.