Krankenhausstrukturreform in Schleswig-Holstein: Ministerin von der Decken informiert Sozialausschuss

Gesundheitsministerium legt aktuelle Entwicklungen und Leistungsgruppenplanung im Land dar

Am 27. November 2025 berichtete Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken im Sozialausschuss des Landtags Schleswig-Holstein über die Umsetzung der Krankenhausstrukturreform und die Fortschritte bei der Neufassung des Landeskrankenhausplans. Dabei standen sowohl bundesrechtliche Entwicklungen als auch die landesspezifische Leistungsgruppenplanung im Fokus.

Die Ministerin betonte, dass das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) seit dem 12. Dezember 2024 in Kraft sei. Viele Änderungswünsche der Länder, unter anderem in der Stellungnahme des Bundesrates, seien jedoch nicht umgesetzt worden. Aus diesem Grund sei die Weiterentwicklung des Gesetzes durch das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) erforderlich. Dieses wurde dem Bundestag am 12. November 2025 in erster Lesung vorgelegt und befindet sich derzeit in parlamentarischer Beratung. Wesentliche Punkte des Entwurfs, wie etwa das Einvernehmen der Krankenkassen bei Ausnahmeentscheidungen und die zeitliche Begrenzung von Leistungsgruppen-Ausnahmen auf drei Jahre, wurden von der Ministerin kritisch bewertet.

Parallel zur Bundesgesetzgebung arbeitet das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein an der Neufassung des Landeskrankenhausplans. Ziel ist es, die zukünftigen Leistungsgruppen passgenau an den Krankenhausstandorten im Land zu verorten. Hierfür wurde eine Datenbasis aufgebaut und Versorgungsregionen strukturiert, um die Grund- und Notfallversorgung in allen Regionen sicherzustellen. Hochkomplexe Leistungsgruppen werden künftig möglicherweise längere Wege für Patientinnen und Patienten erforderlich machen.

Bis zum 14. November 2025 hatten die Krankenhäuser die Möglichkeit, Anträge für 61 Leistungsgruppen über die Software KLAAS einzureichen. Insgesamt wurden 851 Anträge von 62 somatischen Krankenhäusern gestellt. Die Plausibilitätsprüfung dieser Anträge läuft derzeit, bevor sie an den Medizinischen Dienst Nord weitergeleitet werden, der die Erfüllung der Voraussetzungen bis zum 31. Juli 2026 prüfen soll.

Ab dem ersten Quartal 2026 plant das Ministerium Regionalkonferenzen, um mit den Krankenhausträgern über die regionale Versorgung zu beraten und Über- oder Unterangebote zu vermeiden. Auch für die psychiatrischen Fachbereiche werden eigene Leistungsgruppen mit Qualitätsvorgaben entwickelt, die auf der PEPP-Systematik aufbauen. Die Planungen berücksichtigen die regionalen Besonderheiten Schleswig-Holsteins, bestehende Regionalbudgets und den Fachkräftemangel.

Darüber hinaus werden Neuerungen im Krankenhaustransformationsfonds umgesetzt. So sollen mit Inkrafttreten des KHAG unter anderem die Pflicht zur Erbringung eines Testats zur Insolvenzfestigkeit entfallen und Antragsfristen angepasst werden. Ziel bleibt es, den Transformationsfonds als wirksames Instrument zu etablieren und auch Telemedizinprojekte zu fördern.

Schleswig-Holstein treibt die Krankenhausstrukturreform aktiv voran, um eine bedarfsgerechte, datengestützte und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung sicherzustellen. Sowohl die Umsetzung der bundesgesetzlichen Vorgaben als auch die landesinterne Leistungsgruppenplanung stehen dabei im Fokus.

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