Krankenhausspezifische Regelungen des Krankenhauszukunftsgesetzes vom 23.10.2020 (KHZG) – BGBl. I S. 2208 –

Eine Auswahl krankenhausspezifischer Regelungen des wird von Herrn Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr dargestellt

  1. Einrichtung eines Krankenhauszukunftsfonds – Schwerpunkt des KHZG
  2. für die Krankenhäuser nach § 5 Abs. 3h
  3. Option des Krankenhausträgers auf einen Ganzjahres-Minder-Erlösausgleich
  4. Regelungen zum Fixkostendegressionsabschlags und 2021
  5. für nicht anderweitig finanzierte Mehrkosten aufgrund des CoronaVirus SARS-CoV-2
  6. Coronaprämie – für Pflegekräfte und andere Beschäftigte
  7. Laufzeit des Krankenhausstrukturfonds
  8. Anpassung der Richtlinie zur Personalausstattung in und Psychosomatik (PPP-RL) durch den GBA

Quelle: Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

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