Corona-Pandemie: Notmaßnahmen in der zweiten Welle bei weitem nicht ausreichend

Notmaßnahmen für die äre Versorgung aus der ersten Welle endeten mit dem 30. September. Die bisher ausgebliebene Reaktivierung der Maßnahmen sei „indiskutabel“.

Als „unbedingt notwendig“ betrachtet der der Sächsischen Landesärztekammer vor allem vier Bausteine, die schnellstens wiederbelebt werden müssten, um das Funktionieren der Kliniken weiter zu gewährleisten

  • Freihaltepauschalen: Derzeit erhalten Kliniken noch keine Unterstützung für das überall geforderte Freihalten der -Betten.
  • Reha-Einrichtungen sollten optional wieder als Akuteinrichtungen genutzt werden können, um dort Corona-Patienten zu behandeln.
  • Zwölf-Stunden-Schichten, die nach nicht erlaubt sind, sollten auf absehbare Zeit wieder möglich sein, um bei extrem knappem Personal, insbesondere im Intensivbereich, die Versorgung organisieren zu können.
  • Die Nichteinhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen sei immer noch nicht wieder sanktionsfrei. Bodendieck: „Das ist wirklich unglaublich, weil in dieser zweiten Welle jedes Haus das Personal absolut flexibel einsetzten muss. Was stellt sich die Politik eigentlich vor, wie man z.B. mit einem Corona-Ausbruch im eigenen Krankenhaus umgehen soll?“ […]

Quelle: Sächsische Landesärztekammer

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