Strukturabfrage zur Personalausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik nach der PPP-RL

Mit dem Beschluss vom 14. Mai hat der Gemeinsame Bundesausschuss () das IQTIG für die Strukturabfrage zur in der und mit der eines Auswertungs- und Berichtskonzeptes beauftragt. Die Richtlinie über die Ausstattung der ären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal gemäß § 136a Absatz 2 Satz 1 SGB V („Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik Richtlinie – PPP-RL) regelt die Details zu Art und Umfang der Nachweise für diese Strukturabfrage. In einer ersten Stufe soll die PPP-RL die Ausgestaltung von Personalvorgaben etablieren (PPP-RL, § 1 (3)). […]

Quelle: IQTIG

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