Umsetzung der Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern (PpUGV) für das Jahr 2021
Mit dieser Verordnung werden verbindliche Pflegepersonaluntergrenzen für die nach der PpUGV zu ermittelnden pflegesensitiven Bereiche Allgemeine Chirurgie, Herzchirurgie, Unfallchirurgie, innere medizin, kardiologie, Geriatrie, Neurologie, Neurologische Schlaganfalleinheit, Neurologische Frührehabilitation, intensivmedizin, Pädiatrische Intensivmedizin und Pädiatrie vorgegeben.
Nach den Regelungen der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 09.11.2020 erlassenen Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) hat das Institut für das Entgeltsystem im krankenhaus (InEK) die pflegesensitiven Bereiche in den Krankenhäusern zu ermitteln. Die Ermittlung erfolgt auf Basis der vom Krankenhaus übermittelten Daten gem. § 21 khentgg für das Jahr 2019. Die Auswertungsergebnisse werden den betroffenen Krankenhäusern bis zum 15.11.2020 übermittelt. […]
Quelle: InEK