Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)
Referentenentwurf bringt Änderungen bei Leistungsgruppen, Vorhaltevergütung und Transformationsfonds
Die Bundesregierung hat den Referentenentwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) veröffentlicht, um das im Dezember 2024 in Kraft getretene Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) gezielt anzupassen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Entwurf am 5. August 2025 an die Bundesländer und Verbände übermittelt; Stellungnahmen können bis zum 21. August 2025 eingereicht werden.
- Leistungsgruppen: Anzahl reduziert von 65 auf 61; Länder erhalten mehr Spielraum bei Zuweisungen, auch wenn Qualitätskriterien nicht vollständig erfüllt werden, z. B. zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung. Frist zur Meldung an das InEK verlängert bis 30. September 2027.
- Vorhaltevergütung: Einführung verschoben; vollständig finanzwirksam ab 2030, Übergangsphase 2026–2029. Zuschläge für Notfallversorgung, Pädiatrie und Geburtshilfe ebenfalls um ein Jahr verschoben.
- Transformationsfonds: Finanzierung künftig durch den Bund (2,5 Mrd. € jährlich bis 2035) aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“. Antragsverfahren vereinfacht, Nachweispflichten entfallen, Verwaltungsaufwand der Kliniken wird reduziert.





