Krankenhausreform: Nordrheinische Ärztekammer fordert Nachbesserungen und Auswirkungsanalyse

Die Ärztekammer Nordrhein kritisiert das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) in seiner aktuellen Form als unzureichend, um die finanziellen Probleme der Krankenhäuser nachhaltig zu lösen. In einer Sitzung der Kammerversammlung wurde ein Appell an den Bundesrat gerichtet, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu überweisen, um Verbesserungen zu verhandeln.

Kritikpunkte betreffen vor allem die geplante Vorhaltevergütung. Diese orientiere sich zu stark an Fallzahlen und benachteilige kleinere, ländliche Krankenhäuser, die dringend notwendige Vorhaltekosten für Personal und Infrastruktur nicht ausreichend gedeckt sehen. Zudem wurde betont, dass die Krankenhausplanung stärker an die Weiterbildungsordnung angelehnt werden müsse, um Engpässe in der Facharztausbildung zu vermeiden.

Dr. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, bemängelte das Fehlen einer Auswirkungsanalyse für das Gesetz. Er warnte vor den erheblichen Konsequenzen der Reform, wenn diese ohne genauere Prüfung der Folgen umgesetzt werde.

Die endgültige Entscheidung zum Gesetz wird in der Bundesratssitzung am 22. November 2024 erwartet.

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