Krankenhausreform führt zu Änderungen in der Fusionskontrolle

Bundeskartellamt warnt vor möglichen Folgen der neuen Regelung

Künftig entscheiden die Landeskrankenhausplaner allein, ob eine wettbewerbsrechtliche Prüfung erforderlich ist. Diese Neuregelung schafft ein “Konsolidierungsfenster” bis Ende 2030, in dem Fusionen ohne umfangreiche Prüfungen möglich sind, um die Ziele des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) zügig zu erreichen…

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