Krankenhausreform: Ein-Prozent-Hürde stellt kleinere Krankenhäuser in Baden-Württemberg vor existenzielle Herausforderungen
Ein Krankenhaus werde nur dann als Versorger für eine bestimmte Leistungsgruppe anerkannt, wenn es jährlich mindestens ein Prozent aller Patienten dieser Gruppe im nördlichen Teil des Bundeslandes versorgt.
Im Rahmen der Krankenhausreform in Baden-Württemberg wird die sogenannte Ein-Prozent-Hürde für die „Region Heidelberg“ eine zentrale Rolle spielen. Das bedeutet, dass ein Krankenhaus nur dann als Versorger für eine bestimmte Leistungsgruppe anerkannt wird, wenn es jährlich mindestens ein Prozent aller Patienten dieser Gruppe im Norden des Bundeslandes behandelt – etwa bei Herzpatienten…