Krankenhausplanung in NRW: Leistungsportfolio festgelegt

Krankenhäuser, die mit ihrem Leistungsportfolio nicht einverstanden sind, können binnen eines Monats nach Zustellung Klage vor den Verwaltungsgerichten einreichen

Die Frist zur Einreichung von Rechtsmitteln läuft in den meisten Fällen Ende dieser Woche ab. In der darauffolgenden Woche wird eine Übersicht über die Zahl der eingeleiteten Klageverfahren erwartet.