Krankenhausanpassungsgesetz: Koalition bringt 46 Änderungsanträge ein

Zugeständnisse an Länder bei Transformationsfonds und Vorhalte-Regeln – Pflegebudget und Bundes-Klinik-Atlas im Fokus

Die Regierungskoalition steht kurz vor dem Abschluss der Verhandlungen zum Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG). Wie Tagesspiegel Background berichtet, haben sich die Koalitionsfraktionen auf insgesamt 46 Änderungsanträge verständigt. Das Gesetz soll in der kommenden Woche im Bundestag verabschiedet werden. Offen bleibt jedoch, ob der Bundesrat anschließend den Vermittlungsausschuss anruft.

Nach Informationen des Fachdienstes kommt die Koalition den Ländern bei zentralen Punkten entgegen. Anpassungen sind demnach insbesondere bei den Bedingungen für den Transformationsfonds sowie bei den Mindestvorhalte-Regelungen vorgesehen. Damit reagiert der Bund auf anhaltende Forderungen der Länder nach mehr finanzieller und planerischer Flexibilität im Zuge der Krankenhausreform. Kaum Bewegung gibt es hingegen bei der Definition von Krankenhausstandorten, die für die künftige Versorgungsplanung eine zentrale Rolle spielt.

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