Klinikverbund Hessen: Frist zur Vorlage der Budgetunterlagen 2026 „faktisch unmöglich einzuhalten“
Verzögerung bei Hybrid-DRGs blockiert Krankenhausplanung – Verband fordert Anpassung der gesetzlichen Fristen
Wiesbaden, 6. November 2025 – Der Klinikverbund Hessen e. V. warnt vor erheblichen Problemen bei der Einhaltung der gesetzlichen Frist zur Vorlage der Budgetunterlagen für das Jahr 2026. Grund dafür ist die bislang ausbleibende Veröffentlichung des neuen Fallpauschalenkatalogs, der die Grundlage für die Budgetverhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen bildet.
„Ohne Kenntnis, welche Krankenhausleistungen im nächsten Jahr vollstationär und welche Hybrid-DRGs sind und ohne die entsprechende Vergütung ist eine Leistungs- und Budgetplanung für das Jahr 2026 nicht möglich“, erklärte Achim Neyer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen.
Erstmals seit Einführung der DRG-Fallpauschalen liegt der Katalog Anfang November noch nicht vor. Zwar habe es auch in der Vergangenheit Verzögerungen gegeben, doch habe das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bislang stets bis Ende Oktober im Rahmen einer Ersatzvornahme die Regelungen festgelegt. In diesem Jahr hänge die Verzögerung jedoch mit der noch ausstehenden Beschlussfassung der Hybrid-DRGs nach § 115f SGB V zusammen, die künftig eine sektorgleiche Vergütung für ambulante und kurzstationäre Leistungen schaffen sollen.
Diese neuen Pauschalen sind eng mit den stationären DRG-Fallgruppen verzahnt, da entsprechende Leistungen aus dem stationären Katalog herausgenommen werden müssen. Dadurch verzögern sich sowohl die Arbeit des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) als auch die Vereinbarung zwischen DKG und GKV-Spitzenverband.
Dr. Julia Hefty, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Klinikverbunds, bezeichnet die Situation als realitätsfern:
„Wir können davon ausgehen, dass die für unsere Leistungsplanung 2026 maßgeblichen Voraussetzungen frühestens Anfang, eher jedoch erst Mitte Dezember eingesetzt werden können – sozusagen als Weihnachtsgeschenk. Angesichts der Feiertage ist es völlig unrealistisch, dass wir bis zum 31. Dezember belastbare Budgetunterlagen für das Jahr 2026 erstellen können.“
Die Frist zur Einreichung der Unterlagen, die auf eine Regelung zur Beschleunigung der Budgetverhandlungen unter Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach zurückgeht, verpflichtet die Krankenhäuser, ihre Budgetplanung bis zum 31. Dezember 2025 vorzulegen. Bei einer Fristüberschreitung drohen Abschläge in der Vergütung.
Der Klinikverbund Hessen fordert daher, die gesetzliche Regelung kurzfristig anzupassen:
„Die gesetzliche Frist zur Lieferung der Budgetunterlagen zum 31. Dezember und insbesondere die Sanktionierung durch Erlösabschläge müssen zwingend im Rahmen eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens aufgehoben werden“, so Hefty und Neyer abschließend.





