Niedersachsen: Fortschreibung des Krankenhausplans und Antrag auf 445 Millionen Euro aus dem Transformationsfonds
Ministerium informiert über Stand der Krankenhausreform und Investitionsentscheidungen für 2026
In seiner zweiten und letzten Sitzung des Jahres 2025 hat der Krankenhausplanungsausschuss des Landes Niedersachsen zentrale Weichen für die zukünftige Krankenhauslandschaft gestellt. Im Mittelpunkt stand die regelhafte Fortschreibung des Krankenhausplans, die überwiegend Verlagerungen von Planbetten innerhalb von Fachabteilungen oder zwischen Verbundkliniken umfasst. Auch Trägerwechsel und gesellschaftsrechtliche Anpassungen wurden beraten und beschlossen.
Bei den Anträgen zur Erweiterung psychiatrischer Versorgungskapazitäten sah der Ausschuss noch weiteren Klärungsbedarf. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat hierzu ein unabhängiges Bedarfsgutachten in Auftrag gegeben, um eine fundierte Entscheidungsbasis für die künftige Bedarfsplanung zu schaffen.
Neben der Fortschreibung des Krankenhausplans standen auch Investitionsförderungen und bereits laufende Bau- und Modernisierungsprojekte auf der Tagesordnung. Dabei wurden insbesondere Kostenentwicklungen und Planungsstände vorgestellt, um die Grundlage für künftige Förderentscheidungen ab 2026 zu schaffen.
Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi informierte die Mitglieder über den aktuellen Stand der bundesweiten Krankenhausreform. Das Bundeskabinett hatte Anfang Oktober den Entwurf des Krankenhausreform-Anpassungsgesetzes (KHAG) beschlossen. Die Bundesländer, darunter Niedersachsen, sehen jedoch weiteren Verbesserungsbedarf, etwa bei der Zuweisung der Leistungsgruppen, der Standortregelung und der Anrechnung bestimmter Fachärztinnen und Fachärzte.
Das KHAG sieht eine Verschiebung der Leistungsgruppen-Zuweisung auf den 1. Januar 2028 vor. Laut Philippi arbeitet das Ministerium derzeit an einer technischen Umsetzung, um bereits erarbeitete Strukturen auch unter der neuen Rechtslage effizient weiterverwenden zu können.
Bereits rechtskräftig ist dagegen die Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV), die das Antragsverfahren für den Transformationsfonds regelt. Auf dieser Grundlage entschied der Ausschuss, beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) für das Jahr 2026 Strukturmaßnahmen in Höhe von 445 Millionen Euro zu beantragen. Mit diesen Mitteln sollen die anstehenden Struktur- und Umbaumaßnahmen im niedersächsischen Krankenhauswesen unterstützt werden.







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