Klinikrettungsinitiative verteidigt kommunale Verlustausgleiche
Aktionsgruppe fordert kirchliche Krankenhausträger zum Verzicht auf Klagen auf – Streit um Wettbewerbsbedingungen in der Krankenhausfinanzierung hält an
Die Aktionsgruppe „Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ fordert kirchliche und freigemeinnützige Krankenhausträger auf, keine rechtlichen Schritte gegen Verlustausgleiche kommunaler Krankenhäuser einzuleiten. In einer Stellungnahme vom 29. Oktober 2026 warnt die Initiative vor den Folgen eines verschärften Wettbewerbs zwischen Krankenhausträgern. Statt kommunale Finanzhilfen infrage zu stellen, sollten sich alle Träger gemeinsam für eine auskömmliche Krankenhausfinanzierung einsetzen.
Hintergrund sind die angekündigten Klagen freigemeinnütziger Krankenhäuser gegen die finanzielle Unterstützung kommunaler Kliniken. Zuletzt hatten zwölf Kölner Krankenhäuser der Initiative „Fair ist gesund“ rechtliche Schritte gegen die Stadt Köln angekündigt. Sie sehen sich gegenüber den städtischen Kliniken benachteiligt, deren Defizite durch kommunale Mittel ausgeglichen werden.
Auch der christliche Gesundheitskonzern AGAPLESION hatte gegen finanzielle Hilfen der Stadt Frankfurt für das Klinikum Höchst geklagt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt wies die Klage im September 2026 ab. Die Stadt durfte nach der gerichtlichen Bewertung die Zahlungen im konkreten Fall zur Sicherstellung der Krankenhausversorgung leisten. AGAPLESION kündigte an, Rechtsmittel einzulegen.
Aktionsgruppe sieht Wettbewerbsnachteile kommunaler Kliniken
Klaus Emmerich, ehemaliger Klinikvorstand und Vertreter der Aktionsgruppe, widerspricht der Darstellung, kommunale Krankenhäuser würden durch Verlustausgleiche grundsätzlich bevorzugt.
Nach seiner Auffassung bestehen vielmehr strukturelle Wettbewerbsnachteile öffentlicher Krankenhausträger. Er verweist insbesondere auf kommunalrechtliche Beschränkungen bei der Gründung Medizinischer Versorgungszentren, der Übernahme zusätzlicher Dienstleistungen und der Ausweitung des Geschäftsbetriebs über das eigene Gemeindegebiet hinaus.
Private, kirchliche und freigemeinnützige Klinikträger könnten ihre Leistungen dagegen häufig überregional organisieren und dadurch zusätzliche wirtschaftliche Spielräume sowie Synergieeffekte nutzen.
Die Aktionsgruppe befürchtet, dass Einschränkungen kommunaler Verlustausgleiche die Schließung wirtschaftlich belasteter, aber für die regionale Versorgung notwendiger Krankenhäuser beschleunigen könnten.
Unterschiedliche Positionen zur Finanzierung
Während kirchliche und freigemeinnützige Träger gleiche Wettbewerbsbedingungen und eine diskriminierungsfreie Finanzierung fordern, stellt die Aktionsgruppe die wirtschaftliche Konkurrenz zwischen Krankenhäusern grundsätzlich infrage. Sie verlangt, die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Krankenhausversorgung stärker an der medizinischen Notwendigkeit und weniger an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einzelner Standorte auszurichten. Zugleich ruft sie alle Krankenhausträger auf, gemeinsam eine vollständige Refinanzierung der notwendigen Krankenhausleistungen durch die Bundesregierung einzufordern.







