KGRP fordert Wegfall der Eigenbeteiligung bei Krankenhausinvestitionen

Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz begrüßt Investitionsprogramm 2026, sieht aber zentrale Hemmnisse

Die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz (KGRP) hat das vom Land vorgestellte Krankenhausinvestitionsprogramm Rheinland-Pfalz 2026 grundsätzlich begrüßt, zugleich aber deutliche Nachbesserungen gefordert. Insbesondere die vom Land weiterhin verlangte Eigenbeteiligung der Krankenhäuser an Investitionsprojekten in Höhe von mindestens zehn Prozent müsse nach Auffassung der KGRP umgehend entfallen.

KGRP-Geschäftsführer Andreas Wermter verwies darauf, dass das Land mit der Erhöhung des Gesamtfördervolumens für Krankenhausbaumaßnahmen einen richtigen Schritt gehe. Hintergrund seien zusätzliche Bundesmittel zur Unterstützung des durch die Krankenhausreform ausgelösten Strukturwandels, insbesondere aus dem Transformationsfonds, an dem sich Rheinland-Pfalz kofinanzierend beteilige. Auch die Erhöhung der pauschalen Fördermittel um drei Millionen Euro sowie der Ausbau einzelner Förderbereiche – etwa energieeffizientes Bauen und die Förderung von Ausbildungsstätten, insbesondere in der Pflege – werden von der KGRP positiv bewertet.

Eigenanteil als zentrales Investitionshemmnis

Kritisch sieht die Krankenhausgesellschaft jedoch die unveränderte Forderung nach einer Eigenbeteiligung der Kliniken. „Mehr als 60 Prozent der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz sind seit Jahren defizitär“, so Wermter. Eigenanteile könnten nur dann geleistet werden, wenn zuvor Gewinne erwirtschaftet worden seien. Angesichts der Unterfinanzierung stationärer Leistungen sei dies für viele Häuser nicht möglich. Die Folge sei, dass notwendige bauliche Modernisierungen und strukturelle Anpassungen unterbleiben könnten – mit der Gefahr, dass der politisch gewollte Strukturwandel ins Stocken gerate.

Forderungen an die künftige Landesregierung

Vor diesem Hintergrund formuliert die KGRP mehrere konkrete Forderungen an die künftige Landesregierung:

  1. Verstetigung des Investitionsvolumens auf Basis einer Investitionsquote von acht Prozent. Die regulären Fördermittel für Einzelmaßnahmen und Pauschalförderung müssten verdoppelt werden, um sowohl neue als auch bestehende versorgungsrelevante Strukturen – insbesondere im ländlichen Raum – weiterzuentwickeln.
  2. Einrichtung eines landeseigenen Sonderfonds in Höhe von 1,2 Milliarden Euro, um den bestehenden Investitionsstau im Krankenhausbau kurzfristig abzubauen.
  3. Abschaffung der Eigenbeteiligung der Krankenhäuser an Investitionskosten, da diese mangels Refinanzierung nicht mehr leistbar sei.
  4. Modernisierung und Beschleunigung der Antrags- und Bewilligungsverfahren durch den Abbau bürokratischer Hürden.
  5. Stärkere Berücksichtigung der Krisen-Resilienz von Krankenhäusern als kritische Infrastruktur. Krankenhausplanung und Krisenvorsorge müssten gemeinsam gedacht werden; Bund, Land und Kommunen müssten ihre Planungen transparent darlegen.

Einordnung zur Krankenhausfinanzierung

Die KGRP erinnert daran, dass die Gesundheitsversorgung Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge ist und Land sowie Kommunen hierfür die gesetzliche Verantwortung tragen. Nach dem Prinzip der dualen Krankenhausfinanzierung seien die Länder verpflichtet, auskömmliche Investitionsmittel für Bau und Infrastruktur bereitzustellen, während die Betriebskosten im Wesentlichen über die Krankenkassen finanziert würden. Die seit Jahren unzureichende Investitionsförderung zwinge Krankenhäuser jedoch dazu, notwendige Modernisierungen aus Betriebsmitteln zu finanzieren, was den wirtschaftlichen Druck weiter erhöhe.

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