KGNW warnt vor „Teufelskreis“: GKV-Spargesetz gefährdet wirtschaftliche Existenz der Kliniken
Präsident Morell sieht bis zu 10 Prozent der Stellen bedroht – Massive Defizite durch fehlende Refinanzierung von Tarifsteigerungen erwartet
Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) hat mit scharfer Kritik auf den Kabinettsbeschluss zum GKV-Beitragssicherungsgesetz reagiert. KGNW-Präsident Ingo Morell warnt vor einer dramatischen Verschlechterung der stationären Versorgung und spricht von einer nachhaltigen Beschädigung der wirtschaftlichen Basis der Kliniken. Besonders brisant: Die Bundesregierung plant eine Deckelung beim Ausgleich für Kostensteigerungen sowie bei den Pflegebudgets und verweigert die vollständige Refinanzierung der Tarifsteigerungen – eine Maßnahme, die laut Gesetzentwurf bereits im laufenden Jahr greifen soll.
Nach Berechnungen der KGNW stehen die Krankenhäuser vor einer gewaltigen Finanzierungslücke. Zusätzlich zum Wegfall des Inflationsausgleichs ab November 2026 (ca. 4 Mrd. Euro) sollen durch das neue Gesetz ab 2027 weitere 5 Mrd. Euro aus dem System entzogen werden. Auf die rund 320 Kliniken in NRW entfällt davon fast ein Viertel, was pro Haus ein durchschnittliches Zusatzdefizit von sechs Millionen Euro im kommenden Jahr bedeute. Da Personalkosten bis zu 70 Prozent der Gesamtkosten ausmachen, sieht Morell keine andere Möglichkeit als harte Einsparungen beim Personal: Bis zu zehn Prozent der Vollzeitstellen seien akut gefährdet. Dies stehe im krassen Widerspruch zu den weiterhin geltenden strengen Personalvorgaben.
Besonders betroffen seien die freigemeinnützigen Träger, die in NRW zwei Drittel der Häuser betreiben. Um die Existenz zu sichern, müssten unrentable, aber versorgungsrelevante Bereiche wie die Geburtshilfe, Kinder- und Jugendmedizin oder die Geriatrie zur Disposition gestellt werden. Auch für Kommunen erhöhe sich der Druck, Defizite auszugleichen, was angesichts der oft angespannten Haushaltslage kaum realisierbar sei. Morell kritisiert zudem, dass die Bundesregierung die Versicherten und Beschäftigten für die unzureichende staatliche Finanzierung der Bürgergeldbeziehenden in Haftung nehme.






