InEK veröffentlicht Krankenhausliste gemäß § 17b Abs. 1 Satz 14 KHG

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat zum 30. Juni 2025 die nach § 17b Abs. 1 Satz 14 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) vorgesehene Liste der Krankenhäuser veröffentlicht.

Die Übersicht steht ab sofort auf der Website des InEK zum Download bereit.

Die neue gesetzliche Vorgabe wurde im Rahmen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) geschaffen. Der betreffende Paragraf verpflichtet das InEK, eine bundesweite Übersicht jener Krankenhäuser zu veröffentlichen, die die im Gesetz genannten Voraussetzungen für bestimmte Strukturmerkmale oder Finanzierungstatbestände erfüllen. Ziel der Regelung ist es, Transparenz über die Einhaltung bestimmter Qualitäts- und Strukturvorgaben im Krankenhausbereich zu schaffen und als Grundlage für nachgelagerte Vergütungsmechanismen zu dienen.