IDW warnt vor ersatzloser Streichung der Insolvenzprüfung im KHAG-Referentenentwurf
Wirtschaftsprüfer fordern abgestuftes Prüfverfahren für Fördermittelvergabe an Krankenhäuser
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat ein Schreiben an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gerichtet, in dem wesentliche Hinweise zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) gegeben werden. Ziel des KHAG ist die praxisgerechte Fortentwicklung der Regelungen des Ende 2024 in Kraft getretenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) und die Förderung einer qualitativ hochwertigen, bedarfsgerechten Krankenhausversorgung.
Das IDW begrüßt ausdrücklich die Maßnahmen des Entwurfs, die zu einer Entbürokratisierung der Krankenhäuser führen und eine effiziente, rechtssichere Verteilung der Fördergelder aus dem Krankenhaustransformationsfonds ermöglichen sollen. Gleichzeitig kritisieren die Wirtschaftsprüfer die ersatzlose Streichung der bisher vorgesehenen Prüfung des Insolvenzrisikos durch die Länder.
In ihrem Schreiben betonen die Experten: „Ohne eine Prüfung des Insolvenzrisikos besteht eine erhöhte Gefahr, dass Fördermittel an insolvenzgefährdete Einrichtungen vergeben werden und somit keine zielgerichtete und zukunftsorientierte Verwendung der Fördergelder erfolgt.“ Auch der Wegfall der Notwendigkeit eines Testats durch eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer, das die Jahresprognose auf Insolvenzrisiken überprüft (§ 12b Abs. 3 S.1 Nr. 5 KHG und § 4 Abs. 2 Nr. 7 KHTFV), sei aus Sicht des IDW nicht sachgerecht.
Als Lösung schlägt das IDW ein abgestuftes Prüfverfahren vor: „Eine Verpflichtung zur Vorlage eines Testats könnte etwa dann bestehen, wenn bestimmte wirtschaftliche Kriterien wie Jahresfehlbeträge über einen festgelegten Zeitraum oder ein negatives Eigenkapital vorliegen.“ Dieses Vorgehen soll sicherstellen, dass Fördermittel gezielt und verantwortungsvoll eingesetzt werden, ohne die Krankenhäuser übermäßig zu bürokratisieren.




