IDW konkretisiert Vorgaben zum Testat im Rahmen des Krankenhaustransformationsfonds

Förderanträge ab 2026 nur mit qualifizierter Bescheinigung – Liquiditätsplanung und Zwischenabschluss notwendig

Im Rahmen der Umsetzung des Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) nun präzisiert, welche Anforderungen an das Testat einer Wirtschaftsprüferin oder eines Wirtschaftsprüfers gestellt werden. Das Testat ist wesentlicher Bestandteil des Fördermittelantrags, der bis spätestens 30. September 2025 gestellt werden muss, wenn Krankenhäuser bereits im Jahr 2026 auf Mittel aus dem Fonds zugreifen wollen.