NRW startet 7,2-Milliarden-Förderung für Klinikumbau
Krankenhäuser können Mittel aus Transformationsfonds beantragen – ein Drittel der Landesförderung fließt verpflichtend in Klimaanpassung
Nordrhein-Westfalen startet die nächste Förderphase für den Umbau seiner Krankenhauslandschaft. Für Plankrankenhäuser stehen aus dem Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) insgesamt 7,2 Milliarden Euro zur Verfügung, darunter rund 2,6 Milliarden Euro Landesmittel. Ein Drittel der bewilligten Landesmittel muss für Klimaanpassungsmaßnahmen wie die Kühlung von Klinikgebäuden eingesetzt werden.
Mit einem Förderaufruf vom 18. August 2026 hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium das Antragsverfahren für die Krankenhäuser eröffnet. Antragsberechtigt sind Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan des Landes aufgenommen sind. Die Universitätskliniken sind von diesem Verfahren ausgenommen und erhalten ein separates Förderverfahren über das Ministerium für Kultur und Wissenschaft.
Der Krankenhaustransformationsfonds ist ein zentrales Finanzierungsinstrument der Krankenhausreform und läuft von 2026 bis 2035. Bund und Länder finanzieren den Fonds gemeinsam. Gefördert werden insbesondere Vorhaben, die bestehende Krankenhausstrukturen verändern und Leistungen stärker konzentrieren oder miteinander vernetzen.
2,6 Milliarden Euro Landesmittel für Nordrhein-Westfalen
Für die nordrhein-westfälischen Plankrankenhäuser steht über die Laufzeit des Transformationsfonds ein Finanzierungsvolumen von insgesamt 7,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Rund 2,6 Milliarden Euro davon bringt das Land Nordrhein-Westfalen auf.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sieht darin eine Ergänzung zur bereits umgesetzten leistungsgruppenbezogenen Krankenhausplanung. Die Mittel sollen Kliniken dabei unterstützen, ihre Strukturen an medizinische und demografische Veränderungen anzupassen und langfristig tragfähige Versorgungsangebote aufzubauen.
Förderfähig sind vorwiegend drei Arten von Projekten: die standortübergreifende Konzentration akutstationärer Kapazitäten, die Bildung oder der Ausbau von Zentren für seltene, komplexe oder schwerwiegende Erkrankungen sowie die Entwicklung regionaler Krankenhausverbünde einschließlich Standortzusammenlegungen.
Die Krankenhäuser müssen dabei einen Eigenanteil von zehn Prozent der förderfähigen Kosten übernehmen.
Ein Drittel der Landesmittel für Klimaanpassung
Nordrhein-Westfalen verbindet die Transformationsförderung mit einer zusätzlichen Vorgabe: Ein Drittel der bewilligten Landesmittel muss für Klimaanpassungsmaßnahmen eingesetzt werden.
Dazu zählen insbesondere Investitionen, die Krankenhäuser widerstandsfähiger gegenüber extremen Wetterereignissen machen. Das Ministerium nennt ausdrücklich die Klimatisierung von Klinikgebäuden als mögliches Einsatzgebiet.
Damit setzt Nordrhein-Westfalen eine bereits bei der Förderung zur Umsetzung des neuen Krankenhausplans verfolgte Strategie fort. Laumann verweist auf die hohen Temperaturen des Sommers 2026 und den zunehmenden Handlungsbedarf beim Hitzeschutz im Gesundheitswesen.
Die Regelung gewinnt auch vor dem Hintergrund der jüngsten DKI-Erhebung an Bedeutung. Danach können bundesweit nur rund fünf Prozent der Patientenzimmer aktiv gekühlt werden. Investitionen in Gebäudetechnik und Klimaanpassung entwickeln sich damit zunehmend zu einem Bestandteil der Krankenhausstrukturpolitik.
Anträge müssen bis 1. Januar 2027 gestellt werden
Die Kliniken können ihre Vorhaben ausschließlich digital über das vorgesehene Antragsportal einreichen. Antragsfrist ist der 1. Januar 2027. Weitere Förderaufrufe sollen voraussichtlich folgen.
Das Verfahren ist zweistufig organisiert. Zunächst melden die Krankenhausträger ihren Förderbedarf beim Land an. Nordrhein-Westfalen entscheidet anschließend, welche Projekte für eine Förderung aus dem Transformationsfonds beim Bund angemeldet werden. In einem zweiten Schritt stellt das Land die entsprechenden Anträge beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), das bei erfüllten Voraussetzungen die Förderung bewilligt.




