Niedersachsen bundesweit Spitzenreiter bei bewilligten Transformationsfonds-Anträgen
386 Millionen Euro bereits bewilligt – Philippi sieht erste Erfolge der Krankenhausreform
Niedersachsen hat für 2026 rund 445 Millionen Euro aus dem Krankenhaustransformationsfonds beantragt und liegt damit nach Angaben des Landes beim Volumen der bereits bewilligten Anträge bundesweit an der Spitze. Insgesamt wurden in diesem Jahr Förderbescheide über 386 Millionen Euro an niedersächsische Krankenhäuser übergeben. Gesundheitsminister Andreas Philippi sieht darin erste konkrete Erfolge der Krankenhausreform.
Mit dem Krankenhaustransformationsfonds sollen die Krankenhausstrukturen in Deutschland in den kommenden Jahren umfassend modernisiert und an die veränderten Anforderungen der Versorgung angepasst werden. Bund und Länder stellen hierfür im Zeitraum von 2026 bis 2035 bis zu 50 Milliarden Euro bereit.
Für Niedersachsen stehen über die zehnjährige Laufzeit rund 4,445 Milliarden Euro aus dem Transformationsfonds zur Verfügung. Das Land muss die Mittel kofinanzieren. Von 2026 bis 2029 beträgt der Landesanteil ein Drittel, von 2030 bis 2035 die Hälfte der förderfähigen Kosten.
Niedersachsen beantragt Höchstbetrag für 2026
Für das Jahr 2026 hat Niedersachsen nach Angaben des Gesundheitsministeriums Strukturmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 445 Millionen Euro beim Bund beantragt. Damit wurde der für Niedersachsen mögliche Höchstbetrag ausgeschöpft.
Nach Angaben des Landes sind bereits Förderbescheide über insgesamt 386 Millionen Euro an niedersächsische Krankenhäuser ergangen. Niedersachsen nimmt damit beim Volumen der bewilligten Anträge derzeit bundesweit eine Spitzenposition ein.
Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi wertet die Entwicklung als Beleg dafür, dass die Reform der Krankenhausstrukturen zunehmend konkrete Auswirkungen entfaltet.
„Allein in diesem Jahr haben wir Bescheide mit einer Gesamtsumme von 386 Millionen Euro an niedersächsische Krankenhäuser übergeben können“, erklärte Philippi. Für die Krankenhäuser sei dies ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Reform ihrer Strukturen.
Fokus auf Strukturveränderungen und Versorgung im ländlichen Raum
Der Transformationsfonds soll nicht allein klassische Investitionen in Krankenhausgebäude finanzieren. Im Mittelpunkt stehen vielmehr Anpassungen der Krankenhausstrukturen an die künftige Versorgungsplanung. Priorisiert werden nach Angaben des Landes unter anderem Projekte, die die Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen sichern. Auch der Erhalt von Fachkliniken und spezialisierten medizinischen Zentren sowie der Ausbau digitaler Infrastruktur und der Telemedizin gehören zu den Förderzielen.
Darüber hinaus sollen ökologische und soziale Nachhaltigkeit sowie eine wirtschaftlich verantwortungsvolle und rechtlich abgesicherte Umsetzung berücksichtigt werden. Für die niedersächsischen Kommunen sieht das Land dabei eine besondere Entlastung vor. Landkreise müssen nach den Angaben des Ministeriums keine eigenen Mittel zu den förderfähigen Kosten des Transformationsfonds beitragen.
Bund trägt zunächst 70 Prozent der Kosten
Rechtsgrundlage für den Transformationsfonds ist § 12b Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG). Der Fonds wird beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) geführt. Die konkreten Fördervoraussetzungen und das Verfahren regelt die Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV), die am 18. April 2025 in Kraft trat und zuletzt am 9. April 2026 geändert wurde.
Die Beantragung der Bundesmittel erfolgt ausschließlich über die Länder. Diese koordinieren und priorisieren die Projekte der Krankenhäuser und reichen die Anträge beim BAS ein. In Niedersachsen müssen Plankrankenhäuser hierfür beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung einen Förderantrag stellen. Philippi sieht in der Konstruktion des Fonds einen wichtigen Bestandteil der Krankenhausreform: „Wir brauchen eine Krankenhauslandschaft, die der heutigen Zeit gerecht wird: modern, bedarfsgerecht und im Sinne der Patientinnen und Patienten.“
Nach Darstellung des Ministers ist es insbesondere den Ländern zu verdanken, dass die Finanzierung der Transformation nicht vollständig über die gesetzlichen Krankenkassen erfolgt und der Bund in den ersten fünf Jahren 70 Prozent der Kosten übernimmt.




